Kostenübernahme durch die Krankenkasse
Meine Praxis für Atem-, Sprech- und Stimmtherapie ist nach §124 Abs. 2 SGBV zugelassen. Es bestehen Verträge gemäß §125 SGBV mit den gesetzlichen Krankenkassen.Die gesetzlichen Krankenkasse übernehmen die Kosten der Stimm-, Sprech- und Sprachtherapie wie folgt:
• | bei Versicherten mit Zuzahlungspflicht zu 90%, Sie zahlen also einen Eigenanteil von 10% plus 10 Euro pro Verordnung |
• | bei Kindern und Versicherten, die von der Zuzahlung für Heil- und Hilfsmittel befreit sind, zu 100%. |
• | Die privaten Krankenkassen übernehmen die Kosten je nach Vertrag. Fragen Sie am Besten vor Behandlungsbeginn bei Ihrer Krankenkasse nach. |
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