Kostenübernahme durch die Krankenkasse
Meine Praxis für Atem-, Sprech- und Stimmtherapie ist nach §124 Abs. 2 SGBV zugelassen. Es bestehen Verträge gemäß §125 SGBV mit den gesetzlichen Krankenkassen.


Die gesetzlichen Krankenkasse übernehmen die Kosten der Stimm-, Sprech- und Sprachtherapie wie folgt:

bei Versicherten mit Zuzahlungspflicht zu 90%, Sie zahlen also einen Eigenanteil von 10% plus 10 Euro pro Verordnung
bei Kindern und Versicherten, die von der Zuzahlung für Heil- und Hilfsmittel befreit sind, zu 100%.
Die privaten Krankenkassen übernehmen die Kosten je nach Vertrag. Fragen Sie am Besten vor Behandlungsbeginn bei Ihrer Krankenkasse nach.